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Nadine Abt & Ken Burkhardt
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Verantwortlich für den Inhalt dieser Website: Nadine Abt & Ken Burkhardt.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
für Veranstaltungen und Anlässe auf dem Hof zum Chumen
Hof zum Chumen, 8852 Altendorf, Kanton Schwyz
Betriebsleitung: Nadine Abt & Ken Burkhardt
Stand: 31. Juli 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Veranstaltungen und Anlässe, die auf dem Hof zum Chumen in 8852 Altendorf durchgeführt oder von Nadine Abt & Ken Burkhardt organisiert werden.
Dazu gehören insbesondere private Feiern und Geburtstage, Firmenanlässe, Kochkurse, Klassentagungen sowie weitere individuell vereinbarte Veranstaltungen.
Die AGB gelten sowohl für Buchungen durch Privatpersonen als auch durch Unternehmen, Organisationen, Vereine und andere Institutionen.
Mit der Anmeldung bzw. Buchung einer Veranstaltung werden diese AGB Bestandteil der Vereinbarung zwischen dem Hof zum Chumen und der buchenden Person oder Organisation.
2. Buchung und Vertragsabschluss
Eine Anfrage für eine Veranstaltung stellt zunächst eine unverbindliche Anfrage dar.
Der Vertrag kommt zustande, sobald die Buchung durch den Hof zum Chumen schriftlich oder auf andere geeignete Weise bestätigt wurde.
Individuelle Vereinbarungen, die im Rahmen der Buchung getroffen werden, gehen diesen AGB vor, sofern sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Die buchende Person ist dafür verantwortlich, dass die von ihr angegebenen Informationen, insbesondere betreffend Teilnehmerzahl, Art der Veranstaltung und besondere Anforderungen, korrekt und vollständig sind.
Bei Buchungen durch Unternehmen, Vereine oder Organisationen gilt die buchende Person als bevollmächtigt, die entsprechende Buchung im Namen der Organisation vorzunehmen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3. Teilnehmerzahl
Die bei der Buchung vereinbarte Teilnehmerzahl dient als Grundlage für die Planung und Preisberechnung der Veranstaltung.
Änderungen der Teilnehmerzahl sind dem Hof zum Chumen möglichst frühzeitig mitzuteilen.
Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist nur nach vorheriger Absprache und im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten möglich.
Die maximale Teilnehmerzahl richtet sich nach der jeweiligen Veranstaltung, den räumlichen Gegebenheiten sowie den Sicherheits- und Bewilligungsvorgaben.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise und Leistungen werden individuell für die jeweilige Veranstaltung vereinbart und der buchenden Person vor der Durchführung der Veranstaltung mitgeteilt oder schriftlich bestätigt.
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich per Rechnung.
Sofern auf der Rechnung nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
Zusätzliche Leistungen, welche nachträglich vereinbart oder auf Wunsch der buchenden Person erbracht werden, können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Bei Zahlungsverzug behält sich der Hof zum Chumen vor, nach erfolgloser Mahnung weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
5. Annullierung durch die Kundschaft
Eine Annullierung einer gebuchten Veranstaltung ist dem Hof zum Chumen möglichst frühzeitig schriftlich mitzuteilen.
Bei einer Annullierung durch die Kundschaft gelten folgende Annullierungsbedingungen:
- bis 3 Monate vor dem Veranstaltungstermin: 100 % der vereinbarten Kosten werden zurückerstattet bzw. es fallen keine Annullierungskosten an.
- bis 2 Monate vor dem Veranstaltungstermin: 80 % der vereinbarten Kosten werden verrechnet.
- bis 1 Monat vor dem Veranstaltungstermin: 50 % der vereinbarten Kosten werden verrechnet.
- innerhalb von 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin: 100 % der vereinbarten Kosten werden verrechnet.
Bereits angefallene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten können unabhängig von den vorstehenden Regelungen zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Dem Hof zum Chumen steht es frei, bei einer Annullierung im Einzelfall eine kulante Lösung anzubieten. Ein Anspruch auf eine solche Kulanz besteht nicht.
Sofern die Veranstaltung aufgrund einer Annullierung durch die Kundschaft auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird, kann nach Absprache eine neue Vereinbarung getroffen werden.
6. Absage oder Änderung durch den Hof zum Chumen
Der Hof zum Chumen behält sich vor, eine Veranstaltung aus wichtigen Gründen abzusagen, zu verschieben oder in angepasster Form durchzuführen.
Solche Gründe können insbesondere aussergewöhnliche Wetterbedingungen, Naturereignisse, behördliche Anordnungen, höhere Gewalt, unvorhersehbare betriebliche Umstände oder Sicherheitsrisiken sein.
Bei einer Absage durch den Hof zum Chumen werden bereits bezahlte Leistungen, die nicht erbracht werden können, grundsätzlich zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere für bereits entstandene Reise-, Übernachtungs- oder sonstige Folgekosten, werden — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
Der Hof zum Chumen bemüht sich bei einer Absage oder Änderung nach Möglichkeit um eine Ersatzlösung oder einen Ersatztermin.
7. Besondere Gegebenheiten und Gefahren auf dem Bauernhof
Der Hof zum Chumen ist ein landwirtschaftlicher Betrieb und kein ausschliesslich für Veranstaltungen eingerichtetes Veranstaltungsgelände.
Auf dem Hof und in dessen Umgebung können sich verschiedene natürliche und betriebsbedingte Gefahren befinden. Dazu gehören insbesondere:
- Tiere und deren Verhalten
- Stallungen und landwirtschaftliche Einrichtungen
- Teiche, Gewässer und andere Wasserstellen
- Mauern, Treppen, Absätze und Höhenunterschiede
- unebenes, rutschiges oder nasses Gelände
- Naturwege und landwirtschaftliche Flächen
- Maschinen, Geräte und Fahrzeuge
- Zäune und andere Abgrenzungen
- Witterungseinflüsse
- weitere für einen Landwirtschaftsbetrieb typische Gefahren
Die Gäste werden über besondere Gefahren und notwendige Verhaltensregeln informiert und sind verpflichtet, die entsprechenden Anweisungen des Hofpersonals zu beachten.
Nicht freigegebene Bereiche dürfen nicht betreten werden.
Tiere dürfen nur nach ausdrücklicher Aufforderung oder Zustimmung des Hofpersonals berührt, gefüttert oder anderweitig in ihrer Nähe aufgesucht werden.
Das Betreten von Stallungen, Tierbereichen, Maschinen- und Betriebsräumen sowie anderen abgesperrten oder gekennzeichneten Bereichen ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis gestattet.
Die Teilnahme an Veranstaltungen auf dem Hof erfolgt unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen Gegebenheiten und mit entsprechender Eigenverantwortung.
8. Verhalten und Sorgfaltspflichten
Alle Besucherinnen und Besucher sind verpflichtet, sich auf dem Hof rücksichtsvoll zu verhalten und die Einrichtungen, Gebäude, Tiere, Pflanzen und das Eigentum des Hofes sowie anderer Personen sorgfältig zu behandeln.
Den Anweisungen der Betriebsleitung und des Hofpersonals ist Folge zu leisten.
Bei grobem Fehlverhalten, Missachtung von Sicherheitsanweisungen oder Gefährdung anderer Personen kann die betreffende Person von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Leistungen besteht in diesem Fall grundsätzlich nicht.
Für Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten verursacht werden, haftet die verursachende Person im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
9. Kinder und Jugendliche
Veranstaltungen auf dem Hof zum Chumen richten sich grundsätzlich an Erwachsene. Kinder und Jugendliche können jedoch bei einzelnen Veranstaltungen oder Anlässen anwesend sein.
Kinder und Jugendliche sind von ihren Eltern, Erziehungsberechtigten oder den verantwortlichen Begleitpersonen angemessen zu beaufsichtigen.
Die Aufsichtspflicht verbleibt jederzeit bei den Eltern, Erziehungsberechtigten bzw. den für die Kinder verantwortlichen Begleitpersonen.
Dies gilt insbesondere aufgrund der besonderen Gegebenheiten eines landwirtschaftlichen Betriebs und der vorhandenen Gefahrenquellen wie Tieren, Gewässern, Mauern, Maschinen und unebenem Gelände.
Der Hof zum Chumen übernimmt keine allgemeine Betreuungs- oder Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendliche, sofern nicht ausdrücklich eine entsprechende Betreuung vereinbart wurde.
10. Tiere
Tiere sind ein wesentlicher Bestandteil eines landwirtschaftlichen Betriebs und können auf dem Hof anwesend sein.
Das Verhalten von Tieren kann nicht immer vorhergesehen werden. Auch grundsätzlich gutmütige Tiere können sich erschrecken oder unerwartet reagieren.
Die Tiere dürfen nur nach den Anweisungen des Hofpersonals und unter Beachtung der entsprechenden Sicherheitsvorgaben berührt oder gefüttert werden.
Das eigenständige Betreten von Tierbereichen oder das Öffnen von Türen, Toren und Zäunen ist nicht gestattet, sofern dies nicht ausdrücklich erlaubt wurde.
11. Kochkurse und Umgang mit Geräten
Bei Kochkursen und vergleichbaren Veranstaltungen sind die Anweisungen der Kursleitung und des Hofpersonals zu beachten.
Küchengeräte, Maschinen, Werkzeuge und sonstige Einrichtungen dürfen nur bestimmungsgemäss und entsprechend den Anweisungen verwendet werden.
Personen mit besonderen gesundheitlichen Einschränkungen, Allergien oder Unverträglichkeiten sind verpflichtet, diese dem Hof zum Chumen vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen.
Für mitgebrachte Lebensmittel übernimmt der Hof zum Chumen grundsätzlich keine Verantwortung für deren Qualität, Lagerung oder Verträglichkeit.
12. Alkohol und mitgebrachte Getränke
Das Mitbringen und der Konsum von alkoholischen Getränken ist grundsätzlich nur nach vorheriger Absprache mit dem Hof zum Chumen gestattet.
Für mitgebrachten Alkohol kann ein vom Hof zum Chumen festgelegtes Zapfengeld bzw. eine entsprechende Gebühr erhoben werden.
Die Höhe des Zapfengeldes wird im Rahmen der Buchung vereinbart.
Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere zum Jugendschutz und zur Abgabe von Alkohol, sind jederzeit einzuhalten.
Personen, die aufgrund von Alkoholkonsum erkennbar nicht mehr in der Lage sind, sich sicher und angemessen zu verhalten, können von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
13. Haftung
Der Hof zum Chumen haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch eine schuldhafte Verletzung gesetzlicher Pflichten verursacht wurden.
Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für Schäden ausgeschlossen, die auf ein eigenes schuldhaftes Verhalten der betroffenen Person, die Missachtung von Sicherheits- oder Verhaltensanweisungen oder das Betreten nicht freigegebener Bereiche zurückzuführen sind.
Für Schäden, die durch das Verhalten von Tieren entstehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Der Hof zum Chumen übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände, Wertgegenstände oder mitgebrachte Sachen der Gäste, sofern keine zwingenden gesetzlichen Haftungsbestimmungen entgegenstehen.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten im Rahmen des zwingenden Schweizer Rechts.
14. Beschädigungen
Für Schäden an Gebäuden, Einrichtungen, Mobiliar, Geräten oder sonstigem Eigentum des Hofes, die durch eine Veranstaltungsteilnehmerin oder einen Veranstaltungsteilnehmer vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden, kann die verursachende Person bzw. die buchende Person im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen haftbar gemacht werden.
Bei Veranstaltungen durch Unternehmen, Vereine oder Organisationen kann die buchende Organisation für Schäden ihrer Teilnehmerinnen und Teilnehmer verantwortlich sein, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
15. Reinigung und besondere Aufwände
Die normale Reinigung nach einer Veranstaltung ist, sofern vereinbart, im Veranstaltungspreis enthalten.
Bei aussergewöhnlicher Verschmutzung, übermässigem Reinigungsaufwand oder notwendiger Spezialreinigung kann der zusätzliche Aufwand der buchenden Person bzw. Organisation in Rechnung gestellt werden.
Dies gilt insbesondere bei aussergewöhnlichen Verschmutzungen durch verschüttete Flüssigkeiten, Lebensmittel oder andere Verunreinigungen sowie bei Beschädigungen oder unsachgemässer Nutzung der Räumlichkeiten und Einrichtungen.
16. Foto- und Videoaufnahmen
Auf dem Hof können im Rahmen von Veranstaltungen Foto- und Videoaufnahmen durch den Hof zum Chumen oder durch beauftragte Personen gemacht werden.
Eine Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen einzelne Personen erkennbar sind, erfolgt nur unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls mit entsprechender Einwilligung.
Gäste, die nicht fotografiert oder gefilmt werden möchten, können dies dem Hof zum Chumen vor oder während der Veranstaltung mitteilen.
Für private Aufnahmen durch Veranstaltungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sind die Rechte und die Privatsphäre anderer Personen zu respektieren.
17. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bearbeitet.
Die Daten werden insbesondere zur Bearbeitung von Anfragen und Buchungen, zur Durchführung von Veranstaltungen, zur Rechnungsstellung sowie zur Kommunikation mit Kundinnen und Kunden verwendet.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Abwicklung der Veranstaltung erforderlich ist, gesetzlich vorgeschrieben wird oder eine entsprechende Einwilligung vorliegt.
18. Höhere Gewalt
Kann eine Veranstaltung aufgrund von Umständen, die ausserhalb des Einflussbereichs des Hofes zum Chumen liegen, nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, bestehen keine Ansprüche auf Schadenersatz, soweit gesetzlich zulässig.
Als solche Umstände gelten insbesondere Naturereignisse, extreme Wetterlagen, Epidemien oder Pandemien, behördliche Anordnungen, Stromausfälle, Feuer, technische Störungen oder andere unvorhersehbare Ereignisse.
Der Hof zum Chumen bemüht sich in solchen Fällen nach Möglichkeit um eine angemessene Ersatzlösung.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen dem Hof zum Chumen und den Kundinnen und Kunden ist Schweizer Recht anwendbar.
Für Streitigkeiten gilt, soweit gesetzlich zulässig, der Gerichtsstand am Sitz des Hofes zum Chumen.
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
20. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Der Hof zum Chumen behält sich vor, diese AGB bei Bedarf anzupassen. Für bereits bestätigte Veranstaltungen gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB, sofern nicht nachträglich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Hof zum Chumen, Nadine Abt & Ken Burkhardt, 8852 Altendorf, Kanton Schwyz
Stand: 31. Juli 2026